Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf – Stand 23.09.2026 (bis zur Freigabe durch die Geschäftsführung und anwaltlichen Prüfung unverbindlich). Platzhalter stehen in eckigen Klammern.

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Für Unternehmer · Lumedora Advisory, Lumedora Portal, Lumedora White-Label und Lumedora Einkauf

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Ensolia GmbH, Anton-Schlüter-Straße 1, 60437 Frankfurt am Main („Ensolia“), mit ihren Kunden. Teil A gilt für alle Verträge, Teil B zusätzlich für Dienstleistungen (Säule 1 · Lumedora Advisory), Teil C zusätzlich für die Software Lumedora (Säulen 2 und 3), Teil D zusätzlich für den Verkauf von Waren über den Lumedora Einkauf.

Teil A · Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Ensolia schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher sind ausgeschlossen.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Ensolia ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis erbringt.

(3) Individuelle Vereinbarungen (Vertrag, Leistungsschein, Angebot) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von Ensolia sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung, Bestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ensolia darf Rechnungen elektronisch stellen.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB). Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 4 Unabhängigkeit und Offenlegung

(1) Ensolia berät herstellerneutral. Projekte zur LED Umrüstung werden auf Wunsch des Kunden herstellerneutral ausgeschrieben.

(2) Erhält Ensolia im Zusammenhang mit einem Vorhaben des Kunden eine Vergütung von Dritten, legt Ensolia Art und Höhe vor der Entscheidung des Kunden in Textform offen.

(3) Der Bezug von Waren über den Lumedora Einkauf ist freiwillig und keine Voraussetzung für andere Leistungen.

§ 5 Vertraulichkeit und Referenzen

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus.

(2) Ensolia nennt Kunden, Objekte oder Ergebnisse nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform als Referenz.

§ 6 Haftung

(1) Ensolia haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang übernommener Garantien.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ensolia nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und je Vertragsjahr auf die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Höchstsumme, mangels Vereinbarung auf die Vergütung der letzten zwölf Monate aus diesem Vertrag.

(3) Für den Verlust von Daten haftet Ensolia bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung aus der letzten ordnungsgemäßen Datensicherung erforderlich ist.

(4) Prognosen zu Energieeinsparung, Amortisation, Förderung oder Zertifizierung sind keine Garantien, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Ensolia.

§ 7 Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme oder Ablieferung, soweit nicht in Teil D abweichend geregelt. Dies gilt nicht in den Fällen des § 6 Abs. 1 und nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht.

§ 8 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, großflächige Netz- oder Stromausfälle, Arbeitskämpfe bei Dritten) befreien die betroffene Partei für ihre Dauer von ihren Leistungspflichten. Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen.

§ 9 Datenschutz

Ensolia verarbeitet personenbezogene Daten nach der DSGVO. Soweit Ensolia Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Informationen zur Verarbeitung durch Ensolia als Verantwortliche stehen unter ensolia.de/datenschutz.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Ensolia darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Teil B · Dienstleistungen (Säule 1 · Lumedora Advisory)

§ 11 Leistungserbringung

(1) Ensolia erbringt Dienstleistungen als Dienstvertrag nach dem Stand der Technik. Ein Werkerfolg ist nur geschuldet, wenn ein Arbeitsergebnis im Leistungsschein ausdrücklich als Werkleistung vereinbart ist; dann gilt eine Abnahmefrist von zehn Werktagen.

(2) Ensolia darf qualifizierte Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt für deren Leistungen verantwortlich.

(3) Ensolia führt keine Elektro- oder Montagearbeiten aus und übernimmt keine Bauleitung im Sinne der Gewerke.

§ 12 Mitwirkung und Abrechnung

(1) Der Kunde stellt Zutritt, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Mehraufwand aus fehlender Mitwirkung wird nach Tagessatz berechnet.

(2) Abgerechnet wird nach Dienstleistungstagen in halben Tagen mit Tätigkeitsnachweis, Reisekosten nach Aufwand.

§ 13 Rechte an Ergebnissen

Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Ergebnissen ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Software, Vorlagen und Methoden von Ensolia bleiben bei Ensolia.

Teil C · Lumedora Portal und Lumedora White-Label (Säulen 2 und 3)

§ 14 Bereitstellung

(1) Ensolia stellt Lumedora als Online-Dienst bereit. Verfügbarkeit, Support und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

(2) Ensolia entwickelt die Software weiter und darf Funktionen ändern, sofern der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Änderungen kündigt Ensolia mindestens vier Wochen vorher an.

§ 15 Nutzung und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde nutzt die Software nur im vertraglich vereinbarten Umfang, hält Zugangsdaten geheim und unterlässt Eingriffe in die Software, insbesondere Reverse Engineering, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich erlaubt.

(2) Ergebnisse von KI-Funktionen sind als solche gekennzeichnet und dienen als Entscheidungshilfe. Der Kunde prüft sie vor wesentlichen Entscheidungen.

(3) Ensolia darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Plattform besteht oder der Kunde nach Mahnung mit mehr als zwei Monatsbeiträgen im Verzug ist. Ensolia informiert den Kunden vorher, soweit möglich.

§ 16 Daten

(1) Die Daten des Kunden bleiben Daten des Kunden. Er kann sie jederzeit exportieren. Ensolia nutzt Kundendaten nicht zum Training von KI-Modellen.

(2) Nach Vertragsende steht der Export für die im Vertrag genannte Frist zur Verfügung; danach werden die Daten gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 17 Mängel

Ensolia beseitigt Mängel in angemessener Frist durch Fehlerbehebung oder Umgehungslösung. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

Teil D · Verkauf von Waren (Lumedora Einkauf)

§ 18 Bestellung und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Artikeln im Lumedora Einkauf ist kein bindendes Angebot. Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab; der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder Rechnung von Ensolia zustande.

(2) Zugang zum Lumedora Einkauf haben nur Kunden mit freigeschaltetem Portalzugang. Der Mindestbestellwert beträgt [100] € netto.

§ 19 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Ensolia ist Verkäufer. Die Lieferung erfolgt im Auftrag von Ensolia direkt durch den Lieferanten (derzeit BeleuchtungDirekt, WWL World Wide Lighting GmbH) an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

(2) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(3) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

§ 20 Zahlung und Eigentumsvorbehalt

(1) Sofern nicht anders vereinbart, liefert Ensolia gegen Vorkasse. Rahmenkunden können nach Freigabe auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel bestellen.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Ensolia. Der Kunde darf sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einbauen; Forderungen aus einer Weiterveräußerung tritt er in Höhe des Rechnungswerts im Voraus an Ensolia ab.

§ 21 Untersuchung, Mängel und Verjährung

(1) Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich nach Ablieferung. Offensichtliche Mängel und Transportschäden sind innerhalb von fünf Werktagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB).

(2) Bei Mängeln leistet Ensolia nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatz nur nach § 6.

(3) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), für den Rückgriff nach §§ 445a, 445b BGB sowie in den Fällen des § 6 Abs. 1.

(4) Rücksendungen mangelfreier Ware sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern nicht.

§ 22 Rücknahme und Entsorgung

Pflichten zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Verpackungen erfüllt Ensolia nach den gesetzlichen Vorschriften (ElektroG, BattG, VerpackG). Einzelheiten und Rückgabestellen nennt Ensolia auf Anfrage an info@ensolia.de.

Stand der AGB: Entwurf vom 23.09.2026, noch nicht veröffentlicht.